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Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie eine Reise absagen müssen und sollte daher auf jeden Fall mit auf Reisen gehen! Doch welche Reiserücktrittsversicherung passt zu Ihrem Urlaub? Welche Leistungen sollten auf jeden Fall enthalten sein und welche benötigen Sie vielleicht gar nicht? Um Ihnen einen Überblick über die Vielzahl an Reiseversicherungen zu verschaffen, bieten wir Ihnen hier einen passenden Vergleichsrechner an.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung kommt für die finanziellen Folgen auf, wenn Sie einen Urlaub absagen müssen. Die Kosten für Stornierung der Reise werden immer dann übernommen, wenn Sie einen versicherten Grund nachweisen können. Ihnen entgehen zwar zunächst die Urlaubsfreuden, mit der Erstattung des Reiseversicherers können Sie sich aber direkt an die Planung machen, um den ausgefallenen Urlaub schnellstmöglich nachzuholen.

Um die passende Reiserücktrittsversicherung zu finden, sollten die wichtigsten Risiken des Alltags versichert sein. Zu diesen zählen unter anderem eine unerwartet schwere Erkrankung, ein Todesfall in der Familie, eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft, ein Schaden an Ihrem Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Mit unserem Vergleichsrechner erhalten Sie einen schnellen Überblick in die wichtigsten Leistungen und Tarifbestimmungen.

Was sind Stornogebühren?

Wenn Sie eine Reise buchen, schließen Sie einen bindenden Vertrag mit dem Anbieter der Reiseleistung ab. Bei einer Pauschalreise kann das zum Beispiel ein Paket aus An- und Abreise, Transfers im Land und Unterkünfte sein. Bei einem individuellen Urlaub stellen Sie sich die einzelnen Reiseleistungen selbst zusammen. Sollten Sie nun eine Urlaubsreise einmal nicht wahrnehmen können, treten Sie von diesem Vertrag zurück.

Rechtlich gesehen verliert der Anbieter zunächst zwar seinen Anspruch auf den Reisepreis, durch Ihre „Vertragsverletzung“ darf er aber eine angemessene Entschädigung geltend machen. Kann er zum Beispiel Ihren reservierten Flug nicht mehr rückgängig machen oder die vorgesehene Unterkunft in einem Hotel nicht neu vergeben, darf er finanziellen Schaden in Rechnung stellen. Diese Gebühren werden gemeinhin als Stornokosten bezeichnet.

Die wichtigsten Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung greift bei vielen verschiedenen Risiken des Alltags. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Gründe, die bei Ihrer Reiseversicherung enthalten sein sollten vorstellen und genauer erläutern. Wenn Sie sich über die genauen Leistungen informieren wollen, können Sie diese natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherers nachlesen.

Reiserücktrittsversicherung

Foto von David Marcu

Die unerwartet schwere Erkrankung

Dies ist der wichtigste und häufigste Grund einer Reiseabsage! Versicherungsschutz besteht bei einer unerwartet schweren Erkrankung eines Reisenden oder einer Risikoperson. Doch was ist genau damit gemeint? In der Reiseversicherung gilt eine Erkrankung in der Regel als unerwartet, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Als schwer wird die Krankheit dann eingestuft, wenn Ihnen der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin objektiv vom Antritt der Reise abrät.

Todesfall eines Angehörigen

Natürlich können Sie eine Reise absagen oder abbrechen, wenn ein naher Angehöriger verstirbt. Hierzu zählen nicht nur die direkten Angehörigen, sondern auch weitergehende Verwandte zweiten Grades. Im Gegensatz zur Erkrankung ist ein Todesfall immer als unerwartetes Ereignis zu werten. Dies gilt natürlich auch dann, wenn mit dem Tod eines Familienangehörigen zu rechnen war (zum Beispiel bei Patienten bzw. Patientinnen in einem Hospiz, Alters- oder Pflegeheim usw.).

Schwangerschaft

Auch eine Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen ein versicherter Reiserücktrittsgrund sein. Versicherungsschutz besteht immer bei der ärztlichen Feststellung einer Schwangerschaft, wenn diese nach Abschluss der Reiseversicherung erfolgt. Unabhängig davon ist eine Schwangerschaftskomplikation auch dann versichert, wenn die Schwangerschaft schon vorher bekannt war und wenn die oben erläuterten Bedingungen (unerwartet & schwer) zutreffen.

Sonstige Rücktrittsgründe

Natürlich haben die meisten Reiseversicherer neben den oben genannten Risiken noch viele weitere Leistungen in deren Versicherungsschutz aufgenommen. Sie können eine Reise unter anderem bei folgenden Fällen absagen und die entstandenen Stornokosten zur Erstattung einreichen. Natürlich finden Sie eine genaue Beschreibung der Reiserücktrittsversicherung in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Beispiele für weitere, versicherte Reiserücktrittsgründe
▸ Verlust Ihrer Arbeitsstelle aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung.
▸ Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitplatzes.
▸ Betriebliche Anordnung von Kurzarbeit von mindestens 3 Monaten Dauer.
▸ Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Dritte.
▸ Wiederholungsprüfung, wenn der Nachholtermin in den Reisezeitraum fällt.
▸ Impfunverträglichkeit, sofern die Impfung zur Einreise vorgeschrieben ist.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Die Reiserücktrittsversicherung können Sie entweder als einmalige Reiseversicherung oder als Jahresvertrag abschließen. Die maximale Dauer einer Reise liegt bei der Reiserücktrittsversicherung und dem Reiseabbruch zwischen 31 und 365 Tagen – je nach Anbieter. Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung sichert eine einzelne Reise ab und wird automatisch mit dem letzten Urlaubstag beendet. So haben Sie volle Kontrolle über die Dauer der Reiseversicherung, da es keine automatische Verlängerung gibt. Da der Reiseschutz nur für einen Urlaub gilt, ist die Prämie günstiger als bei einer Jahresversicherung.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie im Gegensatz dazu für beliebig viele Reisen nutzen. Ist das Versicherungsjahr beendet, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Benötigen Sie den Reiseschutz nicht mehr, können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Verlängerung den Vertrag beenden.

Foto von Diego Jimenez

Welche Personen können sich versichern?

Sie möchten Ihre gesamte Familie absichern? Sie suchen den passenden Reiseschutz für Ihre Reisegruppe? Oder sind Sie am liebsten alleine unterwegs? Kein Problem! Wir halten für jeden Anlass und für jede Konstellation von Reisenden den passenden Vergleichstarif für Sie bereit. Die Reiserücktrittsversicherungen können Sie für drei verschiedene Personengruppen abschließen: Für Einzelpersonen, Paare und Familien mit Kinder. Jede Reiseversicherung regelt die Familienkonstellationen individuell! Über unseren Vergleichsrechner können Sie ganz einfach einsehen, welche Lebensgemeinschaften mitversichert sind, wie viele Kinder vom Versicherungsschutz umfasst sind und wie alt diese sein dürfen, um noch vom gemeinsamen Familientarif profitieren zu können.

Für welche Reisen gilt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung können Sie für jeden Urlaub nutzen, den Sie buchen möchten. Wohin die Reise geht, ist Ihnen selbst überlassen. Reisen in Deutschland sind genauso versichert, wie Urlaube in die ganze Welt. Kein Land bzw. Reiseziel wird bei uns pauschal vom Reiseversicherungsvergleich ausgeschlossen. Auch verschiedene Reiseleistungen sind versichert, unter anderem:

Reiseleistungen, die Sie über unsere Reiseversicherung abdecken können
▸ Pauschalreisen, Schiffsreisen & Kreuzfahrten.
▸ Individuelle Flugreisen mit oder ohne Unterkunft.
▸ Auto-, Bus- & Bahnreisen.
▸ Hotels, Pensionen und Gasthöfe.
▸ Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Appartements.
▸ Mietwägen, Wohnmobile, Camping- und Zeltplätze.
▸ Gruppenreisen, Klassenreisen und Schulfahrten ab acht Personen.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Prämie der Reiserücktrittsversicherung setzt aus verschiedenen Faktoren zusammen. Wer möchte sich versichern? Wie teuer wird die Reise? Möchten Sie eine einmalige Absicherung oder soll die Reiseversicherung für ein ganzes Jahr gelten? Wie alt sind die Reisenden? Möchten Sie einen Tarif mit Eigenbeteiligung oder ohne? Über unseren Versicherungsvergleich finden Sie einige Beispielprämien für Urlaube, damit Sie sich einen kleinen Überblick verschaffen können, in welchem finanziellen Rahmen Sie sich befinden.

Bilder:
Foto von Luca Bravo auf Unsplash

Foto von ian dooley auf Unsplash